Wenn Sie eindeutig krank sind, gehen Sie nicht in die Schule, wie vor der Corona-Pandemie auch. Bitte informieren Sie umgehend Ihre Klassenlehrkraft per E-Mail.
Ein Besuchsverbot in der Schule gilt außerdem, wenn mindestens eines der relevanten, für COVID-19 typischen Symptome auftritt:
- Fieber (ab 38,0°C) — Bitte achten Sie auf eine korrekte Durchführung der Temperaturmessung.
- Trockener Husten, d.h. ohne Auswurf (nicht durch chronische Erkrankung verursacht wie z.B. Asthma)
- Störung des Geruchs- oder Geschmacksinns (nicht als Begleiterscheinung eines Schnupfens)
- Alle Symptome müssen akut auftreten (Symptome einer chronischen Erkrankung sind nicht relevant).
Beim Auftreten dieser Symptome wenden Sie sich bitte umgehend telefonisch an Ihre/n Hausärztin oder Hausarzt oder rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 an.
Weitere Informationen dazu finden Sie in Anlage 4 Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen zum Hygieneplan 7.0 für die Schulen in Hessen.